Sind Bürgerentscheide zukünftig nutzlos?
Landtag Schleswig-Holstein schränkt mit neuer Gesetzesveränderung Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ein!
Diese Gesetzesänderung wurde am 23.03.2023 von der Landesregierung gegen massiven Protest der Opposition beschlossen. „Mit den Änderungen am Kommunalrecht sollen der schwarz-grünen Koalition zufolge Baugenehmigungen für Infrastrukturprojekte wie Schulen, Krankenhäuser, Wohnhäuser und Windräder beschleunigt und Kommunen mehr Planungssicherheit bekommen.“[1] Damit ist Schleswig-Holstein das einzige Bundesland, dass die Bürgerbeteiligung wieder zurückdrängt. Das bedeutet auf Gemeinderatsebene, dass ein im Bereich Bauleitplanung mit 2/3 Mehrheit gefasster Beschluss nicht mehr mit einem Bürgerentscheid gestoppt werden kann! Außerdem gibt es Verschärfungen beim Bürgerbegehren und beim Bürgerentscheid:
- Für ein Bürgerbegehren in einer Gemeinde / Stadt bis 20.000 Einwohner, müssen statt 9% jetzt 10% Unterschriften von den Einwohnern gesammelt werden. Neu ist eine Frist: Bürgerbegehren dürfen nur noch innerhalb von 3 Monaten nach einem Gemeinderatsbeschluss gestartet werden.
- Beim Bürgerentscheid müssen durch das Mindestquorum bis 20.000 Einwohner statt 18% jetzt 20% „Ja“ zur Bürgerentscheids Frage sagen.
Die FDP kündigt an, die Gesetzesänderung durch das Landesverfassungsgericht prüfen zu lassen.
Astrid Hochwald
Quelle:
[1] NDR Schleswig-Holstein, Bericht von Julia Schulmacher 23.03.2023